Sollinhalt der Vereinssatzung: § 58 BGB Wofür dieses Arbeitsblatt hilft Sie bereiten Entscheidungen nachvollziehbar vor. Beteiligte erkennen, wer zuständig ist und was als Nächstes geschieht. So verwenden Sie die Textvorlage Öffnen Sie die Datei in einem Texteditor oder Textprogramm und speichern Sie zuerst eine eigene Kopie. Ersetzen Sie Platzhalter durch die für Ihren Vorgang passenden Angaben. Unbekanntes bleibt offen; notieren Sie Rückfrage und zuständige Person. 1. Benennen Sie die konkrete Entscheidung und die beteiligten Personen. 2. Prüfen Sie Satzung, Zuständigkeit und das dafür geltende Verfahren. 3. Halten Sie Beschluss, verantwortliche Person und nächsten Schritt fest. Speichern Sie Änderungen unter Ihrem eigenen Dateinamen. Zum Weitergeben können Sie zusätzlich ein PDF erzeugen. Eine Textvorlage wird nicht als Projektdatei in ein Online-Werkzeug geladen. ARBEITSBLATT § 58 BGB nennt Sollbestimmungen für Eintritt und Austritt, Beiträge, Vorstand sowie Einberufung und Beschlussbeurkundung. Das ist nicht der gesamte Mindestinhalt einer Vereinssatzung. Keine automatische Satzungs-, Unterschrifts- oder Vertretungsfreigabe. Gültiger Satzungsstand ______________________________________________________________________ Konkrete Passage und offene Verständnisfrage ______________________________________________________________________ Betroffene Rolle im Brauchtumsverein ______________________________________________________________________ Zuständige Prüfung / Beleg / nächster Schritt ______________________________________________________________________ GESETZE UND ÖFFENTLICHE STELLEN § 58 BGB – Sollinhalt der Vereinssatzung https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__58.html