§22 KunstUrhG: Bildnisse in Brauchtumsvereinen – Arbeitsblatt Wofür dieses Arbeitsblatt hilft Sie erkennen, welche Personen, Werke und Nutzungen von einer Aufnahme betroffen sind. Ungeklärte Veröffentlichungen lassen sich rechtzeitig vermeiden. So verwenden Sie die Textvorlage Öffnen Sie die Datei in einem Texteditor oder Textprogramm und speichern Sie zuerst eine eigene Kopie. Ersetzen Sie Platzhalter durch die für Ihren Vorgang passenden Angaben. Unbekanntes bleibt offen; notieren Sie Rückfrage und zuständige Person. 1. Benennen Sie Aufnahme, Zweck und Veröffentlichungskanal. 2. Klären Sie erforderliche Rechte und die konkrete Zuständigkeit. 3. Dokumentieren Sie die Entscheidung und beachten Sie ihre Grenzen bei späterer Weitergabe. Speichern Sie Änderungen unter Ihrem eigenen Dateinamen. Zum Weitergeben können Sie zusätzlich ein PDF erzeugen. Eine Textvorlage wird nicht als Projektdatei in ein Online-Werkzeug geladen. ARBEITSBLATT Eigene Orientierung für Umzug mit minderjährigen Teilnehmenden. Der vollständige amtliche Wortlaut folgt getrennt von dieser redaktionellen Einordnung. Bildnisrecht, Datenschutz und Rechte am Foto sind verschiedene Prüfungen. Geplante Verwendung Motiv / Material-ID / Aufnahmedatum: ____ Konkreter Zweck und verantwortliche Organisation: ____ Druck / Website / PDF / soziale Medien / Sponsor: ____ Getrennte Prüfungen Fotograf und nachgewiesene Nutzungsrechte: ____ Erkennbare Personen und besonders zu beachtende Situation: ____ Bildnisgrundlage / geprüfter Tatbestand und Begründung: ____ Datenschutzgrundlage, Information und Zuständigkeit: ____ Wenn eine Einwilligung vorgesehen ist Nachweis von Material, Zweck, Kanälen und freiwilliger Entscheidung: ____ Bei Minderjährigen: konkrete Sorge-/Beteiligungsprüfung: ____ Kontakt für Widerruf / erforderliche Folgemaßnahmen: ____ Ergebnis Noch offene Frage / zuständige Fachberatung: ____ Verwendung vorerst zurückgestellt / tragfähig geklärt mit Nachweis: ____ Prüfdatum / zuständige Person / nächster Anlass zur Prüfung: ____ GRENZEN Keine pauschale Freigabe für Gruppen-, Umzugs- oder Wettkampfbilder. §22 ist keine vollständige Rechtsgrundlage für jede Aufnahme und Datenverarbeitung. Foto-/Urheberrechte und Musik-/Tonrechte bleiben getrennt. Keine universelle Altersgrenze oder fertig geprüfte Einwilligungserklärung. GESETZE UND ÖFFENTLICHE STELLEN § 22 KunstUrhG – Einwilligung bei Bildnissen https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html § 23 KunstUrhG – Ausnahmen und berechtigte Interessen https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html LDI NRW: Datenschutz im Verein nach der DS-GVO https://www.ldi.nrw.de/system/files/media/document/file/broschuere_verein_ueberarbeitung_iii.pdf