Historische Fotos und Texte für die Vereinschronik: Rechtekette klären – Arbeitsblatt Wofür dieses Arbeitsblatt hilft Sie unterscheiden Aufführung, Kopie, Aufnahme und Weitergabe. Diese Nutzungen können unterschiedliche Klärungen erfordern. So verwenden Sie die Textvorlage Öffnen Sie die Datei in einem Texteditor oder Textprogramm und speichern Sie zuerst eine eigene Kopie. Ersetzen Sie Platzhalter durch die für Ihren Vorgang passenden Angaben. Unbekanntes bleibt offen; notieren Sie Rückfrage und zuständige Person. 1. Beschreiben Sie Werk und vorgesehenen Nutzungsweg. 2. Prüfen Sie Rechte, gegebenenfalls Vertrag, Anmeldung und zuständige Stelle. 3. Halten Sie Bestätigungen, tatsächlich genutzte Werke und offene Fragen fest. Speichern Sie Änderungen unter Ihrem eigenen Dateinamen. Zum Weitergeben können Sie zusätzlich ein PDF erzeugen. Eine Textvorlage wird nicht als Projektdatei in ein Online-Werkzeug geladen. ARBEITSBLATT Ein alter Fotoabzug oder Zeitungsausschnitt ist zunächst ein Gegenstand im Bestand. Ob der Verein ihn abdrucken, als PDF verteilen oder online veröffentlichen darf, muss gesondert geklärt werden. Die Rechtekarte hält die Herkunft und die belegte Nutzungserlaubnis je Material fest. Herkunft und Material Material-ID / Foto, Text oder Zeitungsausschnitt / vermutetes Datum: ____ Übergebende Person, Original/Scan/Leihgabe und Herkunftsbeleg: ____ Gesicherte Tatsachen / ausdrücklich unbestätigte Erinnerung: ____ Rechtekette Urheber/Fotograf/Verfasser und Rechteinhaber: ____ Tatsächlich erteiltes Nutzungsrecht mit Beleg: ____ Erkennbare Personen / Bildnis- und Datenschutzprüfung: ____ Geplanter Kanal, Auflage, Neuauflage, PDF/Website und Bearbeitung: ____ Freigabestand Ungeklärter Anspruch / Anfrage an zuständige Stelle: ____ Material bis Klärung zurückgestellt / belegte Verwendung: ____ Quelle der Auskunft / Datum / Bearbeitung / nächster Prüfschritt: ____ GRENZEN Eigentum am Original ist keine urheberrechtliche Veröffentlichungsfreigabe. Alter oder unbekannter Urheber beweist keine Gemeinfreiheit. §53 ist keine allgemeine Freigabe für Vereinschroniken, Notenverteilung oder Veröffentlichung. Keine automatisch zulässigen Scans oder Nachdrucke; konkrete Rechtslage fachlich klären. GESETZE UND ÖFFENTLICHE STELLEN Hessen Archivberatung: Deposital- und Schenkungsverträge https://archivberatung.hessen.de/rechtsfragen/deposital-und-schenkungsvertraege § 53 UrhG – Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html