Foto- und Tonrechte bei Auftritten verschiedener Gruppen klären – Arbeitsblatt Wofür dieses Arbeitsblatt hilft Sie erkennen, welche Personen, Werke und Nutzungen von einer Aufnahme betroffen sind. Ungeklärte Veröffentlichungen lassen sich rechtzeitig vermeiden. So verwenden Sie die Textvorlage Öffnen Sie die Datei in einem Texteditor oder Textprogramm und speichern Sie zuerst eine eigene Kopie. Ersetzen Sie Platzhalter durch die für Ihren Vorgang passenden Angaben. Unbekanntes bleibt offen; notieren Sie Rückfrage und zuständige Person. 1. Benennen Sie Aufnahme, Zweck und Veröffentlichungskanal. 2. Klären Sie erforderliche Rechte und die konkrete Zuständigkeit. 3. Dokumentieren Sie die Entscheidung und beachten Sie ihre Grenzen bei späterer Weitergabe. Speichern Sie Änderungen unter Ihrem eigenen Dateinamen. Zum Weitergeben können Sie zusätzlich ein PDF erzeugen. Eine Textvorlage wird nicht als Projektdatei in ein Online-Werkzeug geladen. ARBEITSBLATT Das Rechteblatt ordnet je Gruppe, Material und Verwendungsweg die tatsächlich geklärten Rechte. Ein gemeinsamer Auftritt schafft keine gemeinsame pauschale Freigabe. Bild-, Musik-, Darbietungs- und Datenschutzfragen werden einzeln sichtbar. Veranstaltung und Beteiligte Veranstalter, Auftritt, Gruppe und tatsächliche Ansprechperson: ____ Material-ID / Foto, Ton, Video oder Stream / Datum: ____ Rechtematrix je Material Werk/Urheber bzw. Fotograf, Rechteinhaber und Nachweis: ____ Darbietende/Gruppe, Bestätigungsbefugnis und verbleibende Frage: ____ Erkennbare Personen, Bildnisprüfung und Datenschutzgrundlage: ____ Geplanter Kanal, Zweck, Bearbeitung/Ausschnitt und Nutzungszeit: ____ Bestätigter Nutzungsumfang / offener Teil: ____ Übergabe an Redaktion Zuständige Prüfung / Unterlagen / Prüftag: ____ Noch zurückgehaltenes Material und Grund: ____ Nächster Schritt / Ansprechpartner / Erledigungsnachweis: ____ GRENZEN Kein Pauschalvertrag und keine Rechtegarantie. Alte oder pauschale Rechtsausführungen der BMCO-Seite werden nicht als amtliche aktuelle Norm verwendet. Ein GEMA-Vorgang ersetzt keine vollständige Bild-, Tonträger- oder Datenschutzprüfung. GESETZE UND ÖFFENTLICHE STELLEN § 22 KunstUrhG – Einwilligung bei Bildnissen https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html § 23 KunstUrhG – Ausnahmen und berechtigte Interessen https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html LDI NRW: Datenschutz im Verein nach der DS-GVO https://www.ldi.nrw.de/system/files/media/document/file/broschuere_verein_ueberarbeitung_iii.pdf