Örtliche Ansprechkarte ohne vertrauliche Falldaten Wofür dieses Arbeitsblatt hilft Kinder, Jugendliche und andere Beteiligte brauchen klare Zuständigkeiten und verständliche Wege für Fragen oder Beschwerden. So verwenden Sie die Textvorlage Öffnen Sie die Datei in einem Texteditor oder Textprogramm und speichern Sie zuerst eine eigene Kopie. Ersetzen Sie Platzhalter durch die für Ihren Vorgang passenden Angaben. Unbekanntes bleibt offen; notieren Sie Rückfrage und zuständige Person. 1. Beschreiben Sie Angebot und beteiligte Rollen. 2. Prüfen Sie Betreuung, Schutzregeln und erforderliche Nachweise im zutreffenden Rahmen. 3. Machen Sie Kontakt, Vertretung und vereinbarte Hilfewege bekannt. Speichern Sie Änderungen unter Ihrem eigenen Dateinamen. Zum Weitergeben können Sie zusätzlich ein PDF erzeugen. Eine Textvorlage wird nicht als Projektdatei in ein Online-Werkzeug geladen. ARBEITSBLATT NUR BESTÄTIGTE KONTAKTWEGE – KEINE FALLAKTE Verein / Gruppe / örtliches Angebot / Stand: __________ ERSTER KONTAKT Zuständige Rolle / tatsächlich bestätigter Kontaktweg / Erreichbarkeit: __________ Bestätigte Vertretung: __________ ANDERER ANSPRECHWEG Zusätzliche unabhängige Ansprechrolle oder geeignete externe Fachstelle: __________ Kontaktweg und aktuelle Erreichbarkeit geprüft durch/am: __________ Was tun, wenn eine genannte Rolle selbst betroffen oder nicht erreichbar ist? Bestätigter Weg: __________ KINDER VERSTÄNDLICH INFORMIEREN Wie erklären wir das Recht, Grenzen zu äußern und Hilfe zu holen? __________ Welche vertrauliche Rückmeldeform ist tatsächlich verfügbar? __________ AKUTE SITUATION Örtlich fachlich abgestimmter Notfall-/Schutzweg, zuständige Rolle und bestätigter Verweis: __________ WEITERE PRÜFUNG Kontaktüberprüfung bei Team-/Raum-/Veranstaltungsänderung zuständig bei: __________ Keine Namen betroffener Personen, Schilderungen, Verdachtsdetails oder Führungszeugnisinformationen hier eintragen. Nicht als funktionsfähig verteilen, solange wesentliche Kontaktwege offen sind. GESETZE UND ÖFFENTLICHE STELLEN § 72a SGB VIII Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__72a.html