Mitgliederversammlung, Vorstand und Satzung

Vorstand und Vertretung: § 26 BGB

Wobei Ihnen diese Hilfe nützt

§ 26 BGB regelt den Vorstand und die Vertretung des Vereins. Die konkrete vertretungsberechtigte Besetzung und Satzungsregel müssen vor einer Erklärung nach außen geprüft werden.

So nutzen Sie diese Hilfe

Lesen Sie die Schritte und nutzen Sie das passende Arbeitsblatt oder Werkzeug direkt auf dieser Seite. Das Inhaltsverzeichnis führt Sie zum gewünschten Abschnitt.

  1. Benennen Sie die konkrete Entscheidung und die beteiligten Personen.
  2. Prüfen Sie Satzung, Zuständigkeit und das dafür geltende Verfahren.
  3. Halten Sie Beschluss, verantwortliche Person und nächsten Schritt fest.

Vorlagen und Downloads

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Begriffe kurz erklärt
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch; darin stehen unter anderem Vorschriften zum Vereinsrecht.

Kurzantwort

Für Mitglieder

Wer darf die Teilnahmevereinbarung für einen örtlichen Umzug für den Verein unterschreiben?

Eine Person aus Vorstand, Brauchverantwortliche und Fundus-/Archivbetreuung möchte eine Vereinbarung treffen. Vorher werden interne Aufgaben und die tatsächliche Vertretungsregel getrennt nachvollzogen.

Für Vorstand und Organisation

Den amtlichen Wortlaut, Geltungsbereich und die Bedeutung für den eigenen Verein nachvollziehbar bereitstellen.

Branchenspezifische Praxisfrage: Wer darf die Teilnahmevereinbarung für einen örtlichen Umzug für den Verein unterschreiben?

Prüfen Sie für genau diese Vereinbarung die gültige Satzung, aktuelle Vorstandsbesetzung und Registerlage sowie die intern nötige Beschluss- bzw. Budgetgrundlage. Die fachliche Verantwortung von Vorstand, Brauchverantwortliche und Fundus-/Archivbetreuung ersetzt keine gesetzliche bzw. satzungsmäßige Vertretungsmacht. Die Unterschriftsbefugnis entsteht nicht durch das Ausfüllen dieses Blatts.

Organstellung und praktische Aufgabe unterscheiden

Ein organisatorischer Titel allein beweist keine Vertretungsmacht. Satzung, aktuelle Organbesetzung und Registerlage gemeinsam prüfen. Bei mehreren Vorstandsmitgliedern enthält § 26 Absatz 2 eine Grundregel; zulässige Satzungsabweichungen nach § 40 BGB sind zu beachten.

Branchenspezifische Frage

Vorstand, Brauchverantwortliche und Fundus-/Archivbetreuung übernehmen unterschiedliche Aufgaben. Wenn es um Erhalt eines vereinseigenen Fundusstücks geht, sind interne Zuständigkeit, Freigabe des Budgets und Vertretung nach außen eigene Prüfschritte.

Als Mitglied oder Vertragspartner nachfragen

Für die Abgabe einer Erklärung gegenüber dem Verein gilt die gesetzliche Empfangsregel. Ein Mitglied muss daraus keine Vertragsvollmacht ableiten. Bei Unsicherheit die konkrete Erklärung mit zuständiger qualifizierter Beratung klären.

Amtlicher Originalwortlaut: BGB26

(1) Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang der Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden.
(2) Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Ist eine Willenserklärung gegenüber einem Verein abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Mitglied des Vorstands.

Amtlicher Originalwortlaut: BGB40

Die Vorschriften des § 26 Absatz 2 Satz 1, des § 27 Absatz 1 und 3, der §§ 28, 31a Abs. 1 Satz 2 sowie der §§ 32, 33 und 38 finden insoweit keine Anwendung als die Satzung ein anderes bestimmt. Von § 34 kann auch für die Beschlussfassung des Vorstands durch die Satzung nicht abgewichen werden.
§ 40 Satz 1 Kursivdruck: Änderung gem. Art. 1 Nr. 3 G v. 28.9.2009 I 3161 mWv 3.10.2009 führt vor "der §§ 28, 31a Abs. 1 Satz 2" zu zwei aufeinanderfolgenden Kommata. Aufgrund offensichtlicher Unrichtigkeit wurde ein Komma entfernt.

Eigene Erläuterung – getrennt vom Wortlaut

Keine automatische Satzungs-, Unterschrifts- oder Vertretungsfreigabe.

Arbeitsmittel

Ausfüllbare HTML-Arbeitshilfe · Bearbeitbare Textvorlage

Grenzen

Keine automatische Satzungs-, Unterschrifts- oder Vertretungsfreigabe.

Stand: Oktober 2026