Gerichtsentscheidung

§ 10b EStG: Mitgliedsbeiträge und kulturelle Freizeitgestaltung im BFH-Urteil – Bundesfinanzhof, 28.09.2022, X R 7/21

§ 10b des Einkommensteuergesetzes unterscheidet steuerbegünstigte Zuwendungen von bestimmten nicht abziehbaren Mitgliedsbeiträgen. Der Bundesfinanzhof entschied am 28. September 2022, X R 7/21, über einen gemeinnützigen Musikverein mit sinfonischem Blasorchester. Die zusätzliche musikalische Ausbildung beseitigte den Beitragsausschluss dort nicht.