Welche Gesetze und Vorschriften sind wichtig?
Das Register zeigt die in unseren Beiträgen behandelten Gesetze, Regelwerke und ergänzenden Behördeninformationen. Öffnen Sie einen Eintrag und wählen Sie die passende Erklärung. Für welches Land, welche Tätigkeit und welchen Zeitraum eine Regel gilt, erläutert der jeweilige Beitrag.
Brauchtum ersetzt keine erforderliche Genehmigung. Die rechtliche Einordnung eines Umzugs, eines Feuers und eines Vereinsabends richtet sich jeweils nach dem konkreten Vorhaben und dem Veranstaltungsort.
AEUV: Artikel 63
Art. 17 BayWaldG – Feuergefahr
Bayerisches Feiertagsgesetz (FTG)
Bayern: Bayerisches Feiertagsgesetz, Art. 3
Berlin – § 4 Feiertagsschutz-Verordnung: Musik und Tanz an stillen Tagen
Berlin – § 4 Feiertagsschutz-Verordnung: Musik und Tanz an stillen Tagen
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Brandenburg: Gesetz über die Sonn- und Feiertage, §§ 5–6
Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679
Datenschutz-Grundverordnung: Artikel 6
Hessen: Hessisches Feiertagsgesetz, § 8
Justizportal – Landesrecht aller Bundesländer
Nordrhein-Westfalen: Gesetz über die Sonn- und Feiertage NRW, § 6
Nordrhein-Westfalen: Gesetz über die Sonn- und Feiertage NRW, § 6
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Verordnung (EG) Nr. 852/2004 – Lebensmittelhygiene
Abgabenordnung (AO)
AO § 55: Ausnahme von der zeitnahen Mittelverwendung – amtlicher Text · Abgabenordnung · Abgabenordnung (AO) · Abgabenordnung (AO) § 52 · Abgabenordnung (AO) § 62 · Abgabenordnung (AO) § 64 · Abgabenordnung (AO): § 55 · Abgabenordnung (AO): § 60 · Abgabenordnung (AO): § 60a · Abgabenordnung (AO): § 61 · Abgabenordnung: § 163 · Abgabenordnung: § 52 · Abgabenordnung: § 55 · Abgabenordnung: § 57 · Abgabenordnung: § 58 · Abgabenordnung: § 59 · Abgabenordnung: § 60 · Abgabenordnung: § 60a · Abgabenordnung: § 61
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AO §§ 52, 55 und 63: Gemeinnützigkeit im Brauchtumsverein praktisch einordnenAO §§ 14 und 64: Wann Vereinsfeste und Angebote wirtschaftlich werdenEStG § 10b und EStDV § 50: Spenden, Beiträge und Sponsoring im Brauchtumsverein§ 10b EStG: Mitgliedsbeiträge und kulturelle Freizeitgestaltung im BFH-Urteil – Bundesfinanzhof, 28.09.2022, X R 7/21§ 10b EStG und Artikel 63 AEUV: Ausländische Gemeinnützigkeit genügt für den Spendenabzug nicht – BFH, 01.10.2025, X R 20/22AO §§ 57, 59, 60 und 60a: Eigene Zwecke und Kooperationen in der Vereinssatzung – BFH, 20.11.2025, V R 23/23AO §§ 55 und 61: Vermögensbindung im Brauchtumsverein – BFH, 20.11.2025, V R 10/24AO §§ 55, 61 und 163: Fehlerhafte Vermögensbindung trotz ordnungsgemäßer Mittelverwendung – BFH, V R 27/23 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) · Bundesdatenschutzgesetz § 38
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
BGB § 249 · BGB § 823 · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 31a · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 32 · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 535 · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 598 · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 832 · Bürgerliches Gesetzbuch: § 32 · Bürgerliches Gesetzbuch: § 37 · Bürgerliches Gesetzbuch: § 40
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Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) § 22
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) · Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) § 22
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Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) § 50
Einkommensteuergesetz (EStG)
EStG § 3: Keine doppelte Begünstigung derselben Tätigkeit – amtlicher Text · Einkommensteuergesetz (EStG) · Einkommensteuergesetz (EStG) § 10b · Einkommensteuergesetz: § 10b
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Gaststättengesetz – soweit im Land noch anwendbar
GG Art. 9 Abs. 1
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Infektionsschutzgesetz (IfSG) · Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 42 · Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 43
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Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Jugendschutzgesetz (JuSchG) · Jugendschutzgesetz (JuSchG) § 5 · Jugendschutzgesetz (JuSchG) § 9
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Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Körperschaftsteuergesetz: § 5
Kunsturhebergesetz (KunstUrhG)
Luftverkehrs-Ordnung: § 21h
Mindestlohngesetz (MiLoG)
RennwLottG §§ 28 und 32: Steuerbefreiung hat eigene Voraussetzungen
RennwLottG §§ 28 und 32: Steuerbefreiung hat eigene Voraussetzungen – amtlicher Beleg · Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG)
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Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV)
SGB IV: § 127 – spätere Übergangsregel · SGB IV: § 7 · SGB IV: § 7a · Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) · Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) § 127
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Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
SGB VII: § 136 · SGB VII: § 2 · SGB VII: § 8 · Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) · Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) § 2
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Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) · Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) § 72a
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Sprengstoffgesetz (SprengG) § 27
Sprengstoffgesetz (SprengG) · Sprengstoffgesetz (SprengG) § 27
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Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 46
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) · Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 29 · Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 46
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Zweite Ausnahmeverordnung § 1: Personenmitnahme auf Anhängern – amtlicher Text
Zweite Ausnahmeverordnung zu straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften · Zweite Ausnahmeverordnung § 1: Personenmitnahme auf Anhängern – amtlicher Text
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Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)
Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)
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Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Urheberrechtsgesetz (UrhG) · Urheberrechtsgesetz (UrhG) § 15 · Urheberrechtsgesetz (UrhG) § 16 · Urheberrechtsgesetz (UrhG) § 19a · Urheberrechtsgesetz (UrhG) § 52 · Urheberrechtsgesetz: § 59 · Urheberrechtsgesetz: § 97
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Umsatzsteuergesetz: § 4
Waffengesetz (WaffG)
Waffengesetz (WaffG) · Waffengesetz (WaffG) § 16 · Waffengesetz (WaffG) § 27
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ZPO § 287
§ 15 SächsWaldG
§ 29 LWaldG Sachsen-Anhalt
§ 35 NWaldLG
§ 5 FTG M-V: Besonderheit am Frauentag
§ 8 HWaldG
§§ 6 und 8 SFTG: stille Tage und begrenzte Ausnahmen
§§ 7 und 8 LFtG: öffentlicher Tanz an Ostern
§§ 8, 10 und 12 SFG: Konzert, Tanz und Ausnahme
Was bedeutet das für unseren Verein?
Für Vorstände und Veranstaltungsverantwortliche: Zuständigkeiten für öffentliche Wege, Veranstaltung, Ausschank, Musiknutzung und Jugendbeteiligung nachvollziehen.
Für Mitglieder und Helfende: Informationen zur Mitwirkung an Umzügen, zu gemeinsamen Gegenständen, Bildern und den Aufgaben bei Vereinsveranstaltungen finden.
27 Beiträge
KI-generiertes Symbolbild.ErklärbeitragEin Vereinsbeschluss und eine Unterschrift beantworten verschiedene Fragen. Die Satzung verteilt Zuständigkeiten; § 26 BGB regelt die Vertretung durch den Vorstand. Ein Projektteam erhält nicht schon durch seine praktische Aufgabe Vertretungsmacht.
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KI-generiertes Symbolbild.ErklärbeitragHybride Teilnahme kann bei der Einberufung vorgesehen werden. Für künftige rein virtuelle Versammlungen sieht die gesetzliche Regelung einen Mitgliederbeschluss vor.
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KI-generiertes Symbolbild.ErklärbeitragDie gesetzlichen Vergütungsgrenzen und die Art des Verschuldens sind wichtig. Eine Haftungsbegrenzung ist weder eine Unfallversicherung noch eine allgemeine Erlaubnis, Sicherheitsaufgaben wegzulassen.
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KI-generiertes Symbolbild.ErklärbeitragEine passende Satzung und eine steuerliche Feststellung ersetzen keine zweckgerechte tägliche Vereinsführung. Mittelverwendung, Vergütungen, Rücklagen und wirtschaftliche Aktivitäten müssen nachvollziehbar zugeordnet werden.
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KI-generiertes Symbolbild.ErklärbeitragEin Vereinsfest kann steuerlich einen wirtschaftlichen Bereich berühren, obwohl der Gewinn dem Vereinszweck zugutekommt. Die Prüfung von Körperschaft- und Gewerbesteuer ist dabei von Umsatzsteuer und Gemeinnützigkeit zu unterscheiden.
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KI-generiertes Symbolbild.ErklärbeitragEin guter Verwendungszweck macht eine Zahlung nicht automatisch zur Spende. Entscheidend ist unter anderem, ob eine Gegenleistung vereinbart ist und ob die Voraussetzungen für eine steuerliche Zuwendungsbestätigung vorliegen.
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KI-generiertes Symbolbild.ErklärbeitragAuslagenersatz, steuerbegünstigte nebenberufliche Tätigkeit und Beschäftigung sind nicht dasselbe. Ein Honorarvertrag oder eine Zahlung unterhalb eines Steuerfreibetrags bestätigt für sich allein keine Selbständigkeit.
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KI-generiertes Symbolbild.ErklärbeitragDer Verein braucht für jede Verarbeitung eine passende Grundlage und einen nachvollziehbaren Zweck. Nicht jede Nutzung verlangt eine Einwilligung; aus einer vorhandenen Mitgliederliste folgt aber auch keine Erlaubnis für beliebige Weitergaben.
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KI-generiertes Symbolbild.ErklärbeitragDie Erlaubnis der fotografierten Person ersetzt nicht die Rechte am Foto. Umgekehrt darf ein frei verwendbares Foto erkennbare Menschen nicht ohne Weiteres in jedem Zusammenhang zeigen.
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KI-generiertes Symbolbild.ErklärbeitragAufsicht entsteht nicht erst durch ein Problem. Verantwortliche, Übergaben, Tätigkeiten und erreichbare Kontaktpersonen sollten vor der Aktion feststehen.
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KI-generiertes Symbolbild.ErklärbeitragVereinsmitgliedschaft allein bedeutet keinen umfassenden gesetzlichen Unfallschutz. Pflichtversicherung, satzungsmäßige Versicherung, freiwillige Versicherung und private Policen sind unterschiedliche Grundlagen.
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KI-generiertes Symbolbild.ErklärbeitragEine Raumzusage oder ein gutes Hygienekonzept erledigt nicht sämtliche Veranstaltungsfragen. Entscheidend sind die tatsächlichen Angebote und der Veranstaltungsort; Landes- und örtliche Regelungen können hinzukommen.
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KI-generiertes Symbolbild.ErklärbeitragFörderung ist kein frei verfügbares Vereinsgeld. Projektzweck, Zeitraum, Ausgaben und Nachweise müssen zu den bewilligten Bedingungen passen. Eine allgemeine Förderrichtlinie ersetzt den konkreten Bescheid nicht.
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KI-generiertes Symbolbild.ErklärbeitragEin traditionsreicher Umzug ist nicht allein wegen seines Brauchtumscharakters erlaubnisfrei. Verkehrsrechtliche Erlaubnis, mögliche Ausnahme und straßenrechtliche Sondernutzung sind unterschiedliche Fragen.
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KI-generiertes Symbolbild.ErklärbeitragFür bestimmte Brauchtumsveranstaltungen bestehen besondere straßenverkehrsrechtliche Ausnahmen. Sie gelten nur in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich und machen aus einem beliebigen Anhänger keinen freigegebenen Festwagen.
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KI-generiertes Symbolbild.ErklärbeitragDer Name „Brauchtumsfeuer“ ist keine allgemeine Ausnahme. Ob und unter welchen Bedingungen ein Feuer stattfinden darf, hängt von der konkreten Veranstaltung, dem Standort, dem Material und den örtlich geltenden Vorgaben ab.
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KI-generiertes Symbolbild.ErklärbeitragBöllerschießen, Feuerwerk und andere Knalleffekte sind nicht allein durch ihren Unterhaltungs- oder Traditionszweck erlaubt. Unterschiedliche Stoffe, Gegenstände und Tätigkeiten können unterschiedliche Erlaubnis- und Fachkundeanforderungen auslösen.
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KI-generiertes Symbolbild.ErklärbeitragBrauchtumspflege ersetzt keine waffenrechtliche Erlaubnis. § 16 kennt besondere, an Voraussetzungen gebundene Regelungen; diese dürfen nicht als allgemeine Berechtigung für jeden Verein oder jedes Mitglied verstanden werden.
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KI-generiertes Symbolbild.ErklärbeitragEin kostenloses Vereinsfest ist nicht automatisch rechte- oder vergütungsfrei. Entscheidend sind Werk, Nutzungsart und die tatsächlich einschlägigen Rechte; eine Verbandszugehörigkeit ersetzt keine Prüfung des anwendbaren Vertrags.
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KI-generiertes Symbolbild.FAQEine Anmeldung zur Tanzgruppe klärt nicht automatisch jede Aufsicht während einer Fahrt oder nach einem Auftritt. Verantwortliche, Übergaben und tatsächliche Aufgaben sollten für Kinder, Eltern und Team verständlich sein.
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KI-generiertes Symbolbild.FAQEin alter Abzug im Vereinsarchiv ist nicht automatisch zur freien Veröffentlichung bestimmt. Rechte am Werk, Rechte abgebildeter Personen, Datenschutz und die Bedingungen einer Schenkung oder Leihgabe können nebeneinander wichtig sein.
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KI-generiertes Symbolbild.FAQDie Ausgabe einer Tracht ist eine Vereinbarung über einen Gegenstand, keine Eigentumsübertragung. Leihe und Miete haben unterschiedliche Regeln. Eine Kaution oder ein Vereinsbeitrag entscheidet die Vertragsart nicht allein nach seiner Bezeichnung.
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KI-generiertes Symbolbild.FAQEine Tombola wird nicht allein durch Gemeinnützigkeit genehmigungs- oder steuerfrei.
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KI-generiertes Symbolbild.FAQEin Vereinsfest ist nicht allein wegen seines traditionellen Programms von den Regeln des Jugendschutzes ausgenommen. Elternzustimmung, Begleitung und die Funktion der Veranstaltung sind nach der jeweiligen Vorschrift einzuordnen.
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KI-generiertes Symbolbild.FAQNicht jede Aufgabe am Stand löst dieselben Anforderungen aus. Wer erfasste Lebensmittel behandelt oder in entsprechend erfassten Küchen arbeitet, kann besonderen Anforderungen unterliegen. Ein Belehrungsnachweis ersetzt keine laufende Hygiene.
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KI-generiertes Symbolbild.LänderübersichtWelche Unterschiede ausgewählte Landesgesetze für den Termin eines Umzugs oder Vereinsfestes vorsehen.
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KI-generiertes Symbolbild.LänderübersichtWelche Landesregeln bei offenem Feuer, Waldnähe und Veranstaltungen im Freien in ausgewählten Ländern zu berücksichtigen sind.
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Was Gerichte entschieden haben
Die Beiträge unterscheiden den tatsächlichen Gerichtsfall, seine Begründung und die Bedeutung für andere Vereinssituationen. Entscheidungsdatum und heutiger Einordnungsstand bleiben getrennt.
KI-generiertes Symbolbild. Fiktive Branchensituation; keine Darstellung des entschiedenen Falls.GerichtsentscheidungIm entschiedenen Sportvereinsfall durfte ein Mitglied die E-Mail-Adressen anderer Mitglieder verlangen, um vor einer Abstimmung Gegenpositionen zu erläutern. Die Verweigerung war ein relevanter Beschlussmangel.
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KI-generiertes Symbolbild. Fiktive Branchensituation; keine Darstellung des entschiedenen Falls.GerichtsentscheidungMitgliedsbeiträge an eine Körperschaft, die kulturelle Betätigungen mit vorrangigem Freizeitcharakter fördert, werden nicht allein durch zusätzliche Bildungszwecke steuerlich abziehbar. Gemeinnützigkeit, echte Spende und Mitgliedsbeitrag sind getrennte Fragen.
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KI-generiertes Symbolbild. Fiktive Branchensituation; keine Darstellung des entschiedenen Falls.GerichtsentscheidungDer gewünschte Honorarstatus und pädagogische Freiheiten entschieden den Musikschulfall nicht allein. Maßgeblich war die tatsächliche Eingliederung in die Unterrichtsorganisation.
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KI-generiertes Symbolbild. Fiktive Branchensituation; keine Darstellung des entschiedenen Falls.GerichtsentscheidungDas BSG stellte im konkreten Verfahren einen versicherten Wegeunfall fest. Die ausdrückliche Einwilligung der Kirchengemeinde war für die ehrenamtliche Tätigkeit maßgeblich.
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KI-generiertes Symbolbild. Fiktive Branchensituation; keine Darstellung des entschiedenen Falls.GerichtsentscheidungDas Gericht betrachtete das konkrete Programm und die damit erfüllten kulturellen Aufgaben. Die Bescheinigung war kein allgemeiner Freibrief für sämtliche Umsätze des Vereins.
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KI-generiertes Symbolbild. Fiktive Branchensituation; keine Darstellung des entschiedenen Falls.GerichtsentscheidungDas VG Hannover bestätigte ein Modellflugverbot für drei Schutzgebiete am Steinhuder Meer. Der amtliche Volltext erklärt, weshalb Luftverkehrsrecht die örtlichen Naturschutzverbote nicht verdrängte.
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KI-generiertes Symbolbild. Fiktive Branchensituation; keine Darstellung des entschiedenen Falls.GerichtsentscheidungEin ausländischer Gemeinnützigkeitsbescheid belegt nicht automatisch die Voraussetzungen des deutschen Spendenabzugs. Im entschiedenen Fall fehlte der ausreichende Nachweis der deutschen gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen.
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KI-generiertes Symbolbild. Fiktive Branchensituation; keine Darstellung des entschiedenen Falls.GerichtsentscheidungDie Panoramafreiheit erlaubt nicht automatisch Aufnahmen aus jeder technisch erreichbaren Perspektive. Drohnenbilder, die einen geschützten Gegenstand aus der Luft zeigen, können außerhalb der Ausnahme des § 59 UrhG liegen.
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KI-generiertes Symbolbild. Fiktive Branchensituation; keine Darstellung des entschiedenen Falls.GerichtsentscheidungEine zweite Versammlung wird nicht allein durch ihre Bezeichnung beschlussfähig. Im entschiedenen Fall griff eine besondere Satzungsregel: Der Beschlussgegenstand blieb inhaltlich derselbe; wortgleiche Einladungen waren dafür nicht erforderlich.
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KI-generiertes Symbolbild. Fiktive Branchensituation; keine Darstellung des entschiedenen Falls.GerichtsentscheidungDer BFH wies die Revision zurück: Die Satzung der klagenden IT-Organisation beschrieb keinen hinreichend eigenen steuerbegünstigten Zweck. Auch die Unterstützung öffentlicher Mitglieder trug die beanspruchte unmittelbare Zweckverfolgung nicht. Gegenstand war die formelle Satzungsmäßigkeit, keine pauschale Bewertung aller Kooperationen.
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KI-generiertes Symbolbild. Fiktive Branchensituation; keine Darstellung des entschiedenen Falls.GerichtsentscheidungDer BFH erklärt zwei Wege für eine ausreichend bestimmte Vermögensbindung. Im Originalfall scheiterte eine zu allgemein gehaltene GmbH-Klausel.
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KI-generiertes Symbolbild. Fiktive Branchensituation; keine Darstellung des entschiedenen Falls.GerichtsentscheidungDer BFH versagte im entschiedenen GmbH-Fall eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen. Die fehlerhafte satzungsmäßige Vermögensbindung bestand über ein Jahr; allein das Ausbleiben einer schädlichen Mittelverwendung genügte nicht.
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KI-generiertes Symbolbild. Fiktive Branchensituation; keine Darstellung des entschiedenen Falls.GerichtsentscheidungDie gesonderte Unterlassungsklage gegen die Begründung eines Vereinsausschlussantrags war hier unzulässig. Der BGH bestätigte damit weder die Wahrheit des Vorwurfs noch einen allgemeinen Ausschluss des Ehrschutzes.
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KI-generiertes Symbolbild. Fiktive Branchensituation; keine Darstellung des entschiedenen Falls.GerichtsentscheidungDer Wagenbetreiber musste im konkreten Fall 1.430 Euro Reinigungsschaden ersetzen. Der Veranstalter haftete hier nicht; sein schriftliches Konfettiverbot und die Überwachung des überschaubaren Umzugs genügten nach den festgestellten Umständen.
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