Gerichtsentscheidung

AO §§ 55, 61 und 163: Fehlerhafte Vermögensbindung trotz ordnungsgemäßer Mittelverwendung – BFH, V R 27/23

Die Abgabenordnung (AO) bindet steuerbegünstigtes Vermögen auch über die Satzung. Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied am 20. November 2025 unter V R 27/23, weshalb tatsächlich ordentlich verwendete Mittel eine länger fehlerhafte Vermögensbindung nicht automatisch ausgleichen. Für Brauchtumsvereine ist das besonders bei einer vollständigen Satzungsneufassung interessant.