Gerichtsentscheidung

§§ 21h, 21i LuftVO und örtliche Schutzgebietsverordnungen: Modellflug über dem Steinhuder Meer bleibt naturschutzrechtlich begrenzt – VG Hannover, 26.02.2026, 9 A 2958/24

Die Luftverkehrs-Ordnung und die örtlichen Natur- und Landschaftsschutzverordnungen können bei unbemannten Fluggeräten nebeneinander gelten. Das Verwaltungsgericht Hannover bestätigte am 26. Februar 2026, 9 A 2958/24, ein Modellflugverbot über dem Steinhuder Meer. Eine luftverkehrsrechtliche Betrachtung beantwortete den Naturschutzkonflikt nicht abschließend.