Erklärbeitrag

SGB VII §§ 2, 6 und 8: Unfallversicherung bei Arbeit im Brauchtumsverein

Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) regelt die gesetzliche Unfallversicherung. Für Einsätze im Brauchtumsverein kommt es auf die konkrete Tätigkeit, den versicherten Personenkreis und den zuständigen Unfallversicherungsträger an.