Wobei Ihnen diese Hilfe nützt
Sie erkennen, welche Personen, Werke und Nutzungen von einer Aufnahme betroffen sind. Ungeklärte Veröffentlichungen lassen sich rechtzeitig vermeiden.
So nutzen Sie diese Hilfe
Bearbeiten Sie die vorgesehenen Felder oder nutzen Sie die verlinkte Downloadfassung. Halten Sie ungeklärte Punkte für die zuständige Ansprechperson fest.
- Benennen Sie Aufnahme, Zweck und Veröffentlichungskanal.
- Klären Sie erforderliche Rechte und die konkrete Zuständigkeit.
- Dokumentieren Sie die Entscheidung und beachten Sie ihre Grenzen bei späterer Weitergabe.
Foto- und Tonrechte bei Auftritten verschiedener Gruppen klären
Das Rechteblatt ordnet je Gruppe, Material und Verwendungsweg die tatsächlich geklärten Rechte. Ein gemeinsamer Auftritt schafft keine gemeinsame pauschale Freigabe. Bild-, Musik-, Darbietungs- und Datenschutzfragen werden einzeln sichtbar.
Vorstand: nicht nur die Gruppenleitung fragen
Planen Sie für jede mitwirkende Gruppe eine Materialkennung. Eine Leitung kann nur Rechte bestätigen, über die sie tatsächlich verfügen darf. Fotoaufnahmen, Tonmitschnitt, Video, Livestream und späterer Clip werden getrennt erfasst; eine Veranstaltungsabsprache deckt nicht automatisch alle späteren Mediennutzungen.
Mitglied: die eigene Mitwirkung nachvollziehen
Fragen Sie, welche konkrete Aufnahme und welche Verwendung geplant sind. Teilen Sie unklare Zuständigkeiten oder ungewollte Bildverwendung der benannten Kontaktperson mit. Eine Einwilligung zum eigenen Bild ist weder eine Lizenz für die Musik noch eine Rechteübertragung des Fotografen.
Freigaben nicht zu einem grünen Gesamtfeld verkürzen
Für jedes Werk und jede Aufnahme dokumentiert die verantwortliche Person Nutzungsumfang und Nachweis. Bei Musik gehören zusätzlich Komposition/Text, Darbietung, vorhandene Tonaufnahme und beabsichtigter Ausspielweg in die fachliche Klärung. Ungeklärte Rechte bleiben offen; das Blatt erklärt keine Aufnahme automatisch für zulässig.
Konkreter Arbeitsfall
Arbeitsmittel
Ausfüllbares Arbeitsblatt öffnen und drucken · TXT bearbeiten
Grenzen
- Kein Pauschalvertrag und keine Rechtegarantie.
- Alte oder pauschale Rechtsausführungen der BMCO-Seite werden nicht als amtliche aktuelle Norm verwendet.
- Ein GEMA-Vorgang ersetzt keine vollständige Bild-, Tonträger- oder Datenschutzprüfung.
Als Ergänzung zu Öffentlichkeitsarbeit für Brauchtumsvereine: klar und glaubwürdig vorbereitet.
Geprüfte Quellen
Stand: Oktober 2026