Wobei Ihnen diese Hilfe nützt
Sie erhalten Unterlagen so, dass Herkunft, Inhalt und erlaubte Nutzung später nachvollziehbar bleiben.
So nutzen Sie diese Hilfe
Bearbeiten Sie die vorgesehenen Felder oder nutzen Sie die verlinkte Downloadfassung. Halten Sie ungeklärte Punkte für die zuständige Ansprechperson fest.
- Wählen Sie einen klar begrenzten Bestand.
- Erfassen Sie Herkunft, Datum, Beschreibung und Nutzungsrechte.
- Legen Sie Ablage, Zugriff und nächste Überprüfung fest.
So füllen Sie das Arbeitsblatt aus
Tragen Sie nur die für Ihren Vorgang passenden Angaben ein. Lassen Sie ungeklärte Punkte offen und notieren Sie Rückfrage und zuständige Person. Die Eingaben werden nicht automatisch gespeichert. Drucken Sie das ausgefüllte Blatt oder wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“, bevor Sie die Seite schließen. Eine gespeicherte Webseite sichert ausgefüllte Felder nicht zuverlässig.
Für eine später bearbeitbare Fassung laden Sie eine Vorlage herunter und speichern eine eigene Kopie: Bearbeitbare Vorlage herunterladen
Zeitzeugen befragen: Gespräch, Erinnerung und Nutzung dokumentieren – Metadaten Nutzungsplan
Je Datensatz einen Vorgang dokumentieren. Leere Felder bedeuten nicht geprüft. Unbekanntes kennzeichnen, Nachweise per Verweis zuordnen und private Kontaktdaten gesondert geschützt halten. Diese Seite hat keine dauerhafte Speicherung. Mit „Drucken / PDF sichern“ vor dem Schließen eine eigene Fassung sichern.
Geprüfte Quellen und Geltungsgrenzen
- Bundesprogramm Jugend erinnert: Erklärung zur Nutzung und Archivierung von Zeitzeugeninterviews: Konkrete Nutzung und Archivierung mit dokumentiertem Umfang und Einschränkungen. Programmspezifisches historisch-politisches Bildungsprojekt; genannte Empfänger und personenbezogene Felder nicht ungeprüft übertragen.
- Bundeskonferenz Kommunalarchive: Handreichung zur Digitalisierung von Archivgut (2017): Material- und zweckbezogene Planung, schonender Umgang, Qualitätskontrolle und getrennte Sicherung. Stand 2017 und professionelle Kommunalarchive; eigene Umsetzung für Vereinsarchive, keine aktuelle pauschale Gerätenorm.
Stand: Oktober 2026