Wobei Ihnen diese Hilfe nützt
Kinder, Jugendliche und andere Beteiligte brauchen klare Zuständigkeiten und verständliche Wege für Fragen oder Beschwerden.
So nutzen Sie diese Hilfe
Bearbeiten Sie die vorgesehenen Felder oder nutzen Sie die verlinkte Downloadfassung. Halten Sie ungeklärte Punkte für die zuständige Ansprechperson fest.
- Beschreiben Sie Angebot und beteiligte Rollen.
- Prüfen Sie Betreuung, Schutzregeln und erforderliche Nachweise im zutreffenden Rahmen.
- Machen Sie Kontakt, Vertretung und vereinbarte Hilfewege bekannt.
Amtlicher Originalwortlaut
- 1.
- den Umstand der Einsichtnahme,
- 2.
- das Datum des Führungszeugnisses und
- 3.
- die Information, ob die das Führungszeugnis betreffende Person wegen einer der folgenden Straftaten rechtskräftig verurteilt worden ist:
- a)
- wegen einer in Absatz 1 Satz 1 genannten Straftat oder
- b)
- wegen einer nicht in Absatz 1 Satz 1 genannten Straftat, die die Person als ungeeignet im Umgang mit Kindern und Jugendlichen erscheinen lässt.
Getrennte eigene Erläuterung
§72a SGB VIII unterscheidet öffentliche und freie Träger sowie Vereinbarungen und konkrete Tätigkeiten im Kinder- und Jugendhilfekontext. Die bloße Mitgliedschaft im Verein erzeugt keine unterschiedslose Führungszeugnispflicht. Bei neben- oder ehrenamtlichen Tätigkeiten sind insbesondere tatsächliche Aufgabe sowie Art, Intensität und Dauer des Kontakts zu prüfen. Ob und welche Vereinbarung mit dem Jugendamt einschlägig ist, wird im konkreten Trägerkontext geklärt. Ein Führungszeugnis ersetzt kein Schutzkonzept und keine laufende verantwortliche Begleitung.
Absatz5 begrenzt, welche Daten erhoben und gespeichert werden dürfen: den Umstand der Einsichtnahme, das Datum des Führungszeugnisses und die dort bezeichnete Information über rechtskräftige Verurteilungen, einschließlich des inNummer3Buchstabe b geregelten Falls. Das erlaubt kein beliebiges Archiv von Strafdetails. Gespeicherte Daten sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Sie sind unverzüglich zu löschen, wenn die entsprechende Tätigkeit nicht ausgeübt wird, und spätestens sechs Monate nach deren letztmaliger Ausübung. Eine alte Drei-Monats-Regel wird hier nicht verwendet. Die genaue Anwendung, Zuständigkeit und erforderliche Dokumentation müssen anhand der konkreten Tätigkeit und Vereinbarung fachlich geklärt werden; das Portal führt keine Eignungsprüfung durch.
Branchenfrage
Bei einer Tanz- oder Nachwuchsgruppe werden Anleitung, Betreuung, Aufsicht, Umkleide-/Fahrtbegleitung und sonstiger Kontakt tatsächlich beschrieben. Die verantwortliche Rolle klärt Trägerkontext und konkrete Vereinbarung mit dem Jugendamt. Daraus entsteht keine unterschiedslose Pflicht für sämtliche Vereinsmitglieder oder Umzugsteilnehmer.
Weiterarbeiten
Stand: Oktober 2026