Wobei Ihnen diese Hilfe nützt
Eine Gegenüberstellung zeigt den geltenden Wortlaut und den vorgeschlagenen Wortlaut getrennt. Die neue Fassung gilt bei einem eingetragenen Verein nicht allein deshalb, weil sie im Protokoll steht.
So nutzen Sie diese Hilfe
Lesen Sie die Schritte und nutzen Sie das passende Arbeitsblatt oder Werkzeug direkt auf dieser Seite. Das Inhaltsverzeichnis führt Sie zum gewünschten Abschnitt.
- Benennen Sie die konkrete Entscheidung und die beteiligten Personen.
- Prüfen Sie Satzung, Zuständigkeit und das dafür geltende Verfahren.
- Halten Sie Beschluss, verantwortliche Person und nächsten Schritt fest.
Vorlagen und Downloads
Wählen Sie die passende Fassung und speichern Sie vor dem Bearbeiten eine eigene Kopie.
- Textvorlage herunterladen TXTIn einem Texteditor oder Textprogramm öffnen, Platzhalter durch eigene Angaben ersetzen und unter einem eigenen Namen speichern.
Begriffe kurz erklärt
- BGB
- Bürgerliches Gesetzbuch; darin stehen unter anderem Vorschriften zum Vereinsrecht.
Kurzantwort
Für Mitglieder
Was ändert sich für meine Mitgliedschaft und worüber stimmen wir ab?
Für den Brauchtumsverein wird „Präzisierung von Kulturpflege und Dokumentationsaufgaben“ diskutiert. Mitglieder sehen den konkreten Unterschied, während die Wirksamkeit bis zur notwendigen Registereintragung getrennt als offen geführt wird.
Für Vorstand und Organisation
Das eingegrenzte Angebot für den Verein vorbereiten und Zuständigkeiten klären: Satzungsänderungen: Alte und neue Fassung gegenüberstellen · brauchtumsvereine.org
Alt, neu und Begründung sauber trennen
Alte Passage aus der gültigen eingetragenen Fassung übernehmen und die Fundstelle nennen. Daneben den vollständigen Änderungsvorschlag und eine verständliche Begründung schreiben; keine stillen redaktionellen Änderungen im restlichen Satzungstext vornehmen.
Mehrheit und Zweckänderung gesondert prüfen
§ 33 BGB enthält gesetzliche Anforderungen für Satzungs- und Zweckänderungen. § 40 BGB lässt Satzungsabweichungen in bestimmten Bereichen zu. Deshalb Satzung, Art der Änderung, Einladungsanforderungen und Stimmrechte im konkreten Fall prüfen; keine universelle Dreiviertelmehrheit als immer ausreichend darstellen.
Beschluss, steuerliche Prüfung und Registerweg verbinden
Der tatsächlich beschlossene Text muss mit Protokoll, Änderungsfassung und Anmeldung übereinstimmen. § 71 BGB verlangt für die Wirksamkeit einer Satzungsänderung die Registereintragung. Gemeinnützigkeitsfragen gesondert mit fachlicher bzw. zuständiger steuerlicher Stelle klären.
Amtlicher Originalwortlaut: BGB33
Amtlicher Originalwortlaut: BGB40
Amtlicher Originalwortlaut: BGB71
Eigene Erläuterung – getrennt vom Wortlaut
Keine fertige rechtlich geprüfte Satzung; keine steuerliche Anerkennung oder Registerwirksamkeit aus einem Häkchen.
Arbeitsmittel
Ausfüllbare HTML-Arbeitshilfe · Bearbeitbare TextvorlageGrenzen
Gesetze und öffentliche Stellen
Stand: Oktober 2026