FAQ

BGB § 832 und Jugendschutz: Kinder in Tanzgruppen und bei Auftritten

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und Vorschriften zum Kinder- und Jugendschutz betreffen die Betreuung von Nachwuchsgruppen. Für einen Brauchtumsverein sind Proben, Auftritte, Fahrten und ein möglicher Beschäftigungsbezug jeweils eigene Situationen.