FAQ

JuSchG §§ 4, 5 und 9: Jugendschutz beim Brauchtumsfest

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt unter anderem den Aufenthalt in Gaststätten, öffentliche Tanzveranstaltungen und Alkoholabgabe. Für ein Brauchtumsfest müssen Art des Angebots, Alter und mögliche Begleitung unterschieden werden.